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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990/1, S 25;Rechtssatz
Wurden dem StPfl im abgabenbehördlichen Verfahren die Ausgangspunkte, Überlegungen, Schlußfolgerungen und die angewendete Schätzungsmethode zur Kenntnis gebracht, so ist es an ihm gelegen, konkrete Umstände und Überlegungen vorzubringen, aus denen sich ergibt, daß die der Schätzung zugrunde gelegten Daten unrichtig sind oder die angewendete Schätzungsmethode in seinem Falle ungeeignet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130015.X03Im RIS seit
07.06.1989Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012