RS Vwgh 1989/6/7 88/13/0015

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Veröffentlicht am 07.06.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990/1, S 25;

Rechtssatz

Der Vergleich der Preise verschiedener Warengruppen im Wareneingangsbuch mit den im Geschäft des StPfl angegebenen Preisen ist als kalkulatorische Methode zur Ermittlung des Rohaufschlages zulässig und geeignet, die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130015.X02

Im RIS seit

07.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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