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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 26;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/06/15 0977/75 1Stammrechtssatz
Der Streit über die genaue Höhe der sichergestellten Abgaben ist nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen den Sicherstellungsauftrag, sondern ist in einem Berufungsverfahren gegen den jeweiligen Abgabenbescheid abzuführen. Bezüglich der Gründe, aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben ergibt, genügt es, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles begründet geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Hinweis E 19.3.1965, 1565/63 und E 16.11.1962, 1474/60).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130208.X01Im RIS seit
07.06.1989