RS Vwgh 1989/6/8 87/08/0168

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Veröffentlicht am 08.06.1989
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

AngG §1;
AngG §2;
ASVG §14;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Versicherungszugehörigkeit zur PVAng muss bei als "Anlernlinge" bezeichneten Dienstnehmern zunächst geklärt werden, ob sie für eine qualifizierte Verwendung ausgebildet werden sollen bzw. welches Ausbildungsziel sie haben. Sollte die Tätigkeit der betroffenen Dienstnehmer nicht auf ein Beschäftigungsverhältnis nach § 14 Abs 1 Z 1 oder Abs 3 ASVG vorbereiten, dann wäre hinsichtlich jedes einzelnen dieser Dienstnehmer für sich zu prüfen, ob seine Tätigkeit den §§ 1 und 2 des AngG unterliegt oder den dort angeführten Tätigkeiten gleichzuhalten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080168.X02

Im RIS seit

03.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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