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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Zur Beantwortung der Frage des Vorliegens eines beitragspflichtigen Entgelts ist es erforderlich, sämtliche lohnzeitrechtlichen und arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen des maßgebenden KollV in vollem Wortlaut zu berücksichtigen, um allenfalls aus dem gesamten systematischen Regelungszusammenhang Rückschlüsse ziehen zu können. Die Auseinandersetzung damit hat schon im Verwaltungsverfahren im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung zu erfolgen und kann iSd § 41 VwGG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden. Eine der belangten Behörde anzulastende Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes wird nicht dadurch behoben, daß der Beschwerde Texte der angeblich geltenden KollV angeschlossen sind.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1Besondere RechtsgebieteAngenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987080331.X02Im RIS seit
14.03.2008Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015