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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §1 Abs1;Rechtssatz
Die die Versicherungszugehörigkeit regelnde öff-rechtliche Bestimmung des § 14 Abs 1 Z 1 ASVG stellt auf rechtserhebliche Tatsachen aus dem Bereich des Zivilrechtes ab. Diese sind aber nicht nur dann als gegeben anzunehmen, wenn die Regelung des Beschäftigungsverhältnisses durch eines der angeführten Gesetze schon nach den Bestimmungen über das Anwendungsgebiet dieses Gesetzes gegeben ist, sondern auch, wenn sie auf einer zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarung beruhen (Hinweis auf E 13.2.1962, 0049/62, VwSlg 5966 A71962).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987080168.X01Im RIS seit
03.04.2006