RS Vwgh 1989/6/9 88/17/0212

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Veröffentlicht am 09.06.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 341;

Rechtssatz

Hat es die Beh (im Gemeindeaufsichtsverfahren) unterlassen, den Vorstellungswerber die von ihr angenommene Versäumung der Vorstellungsfrist zur Stellungnahme vorzuhalten, hat sie die Vorschrift des § 45 Abs 3 AVG verletzt.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungInhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988170212.X01

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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