RS Vwgh 1989/6/9 87/17/0411

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1989
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
55 Wirtschaftslenkung

Norm

GewO 1973 §39;
PrG 1976 §14 Abs1 idF 1984/265;
PrG 1976 §14a idF 1984/265;
PrG 1976 §16a idF 1984/265;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0393 E 9. Juni 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde die Bestellung eines Geschäftsführers gem § 39 GewO oder nach anderen Verwaltungsvorschriften angezeigt oder genehmigt, so trifft gem § 16 a PreisG die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Einhaltung des § 10 a Abs 2 PreisG der §§ 11 bis 11 c PreisG, der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen sowie des § 14 und § 14 a PreisG den Geschäftsführer und es sind bei Zuwiderhandlungen Geld- und Arreststrafen gem § 15 Abs 1 PreisG und § 16 Abs 1 PreisG gegen den Geschäftsführer zu verhängen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170411.X01

Im RIS seit

28.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten