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24/01 StrafgesetzbuchNorm
LMG 1975 §74 Abs1;Rechtssatz
Nicht schon die Versäumung bloßer Sorgfaltsmöglichkeiten, sondern die Verletzung solcher Sorgfaltspflichten, die die Rechtsordnung nach den gesamten Umständen des Falles vernünftigerweise auferlegen darf, machen das Wesen der objektiven Sorgfaltswidrigkeit aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100169.X03Im RIS seit
12.06.1989Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009