RS Vwgh 1989/6/12 88/10/0159

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Veröffentlicht am 12.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Beachte

Vorgeschichte:88/10/0002 E 7. Juni 1988;

Rechtssatz

Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in § 9 Abs 4 VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100159.X02

Im RIS seit

12.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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