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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs2;Beachte
Vorgeschichte:88/10/0002 E 7. Juni 1988;Rechtssatz
Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in § 9 Abs 4 VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100159.X02Im RIS seit
12.06.1989Zuletzt aktualisiert am
14.10.2010