Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §32 Abs2;Beachte
Vorgeschichte:88/10/0002 E 7. Juni 1988;Rechtssatz
Wenn die Behörde dem Beschuldigten vorwirft ALS ZUR VERTRETUNG NACH AUßEN BERUFENES ORGAN DER WEGGEMEINSCHAFT P VORSÄTZLICH VERANLASST ZU HABEN und im zweiten Rechtsgang in Entsprechung der Rechtsansicht des VwGH dem Beschuldigten die Tat nur als strafrechtlich Verantwortlichem iSd § 9 Abs 1 VStG anlastet, kann von einem Auswechseln der Tat keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100159.X01Im RIS seit
12.06.1989Zuletzt aktualisiert am
14.10.2010