Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
LMG 1975 §74 Abs1;Rechtssatz
Die objektiven Sorgfaltspflichten legen immer nur das Mindestmass der anzuwendenden Sorgfalt fest. In atypischen Situationen wird von einem einsichtigen und besonnenen Menschen in der Lage des Täters ein erhöhtes Mass an Sorgfalt verlangt. Anderseits muss man sich hüten, die Anforderungen an die objektive Sorgfaltspflicht zu überspannen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100169.X02Im RIS seit
12.06.1989Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009