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21/01 HandelsrechtNorm
GmbHG §15 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/11/0285 E 29. Oktober 1986 RS 1Stammrechtssatz
Für die Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers einer Ges.m.b.H. kommt es nur auf die förmliche Bestellung, nicht aber auf die Anmeldung des Geschäftsführers zum Handelsregister oder seine Eintragung an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110019.X01Im RIS seit
26.06.2007