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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Unabhängig von einer konkreten Fragestellung im Verfahren, wer im gegenständlichen Fall die Einhaltung der Fahrten und der Lenker durchgeführt habe, hat der Beschuldigte bei Ungehorsamsdelikten iSd § 5 Abs 1 VStG von sich aus darzulegen, welche wirksamen Kontrollen er durchgeführt und welche Maßnahmen er ergriffen hat, um durchzusetzen, dass die zulässigen Einsatzzeiten und Lenkzeiten nicht überschritten wurden und das persönliche Fahrtenbuch vorgewiesen wurde.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080125.X02Im RIS seit
11.07.2001