RS Vwgh 1989/6/13 89/08/0049

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §136 Abs5 idF 1978/684;

Rechtssatz

Eine Unzumutbarkeit der Belastung mit Rezeptgebühren wird im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse jedenfalls - dies ergibt sich aus dem Sinnzusammenhang zwischen § 3 Abs 1 lit c und § 4 Richtlinien über die Befreiung von der Rezeptgebühr - zu verneinen sein, wenn die mit der Krankheit erfahrungsgemäß verbundenen Aufwendungen insgesamt S 900,-- nicht überschreiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080049.X02

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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