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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §136 Abs5 idF 1978/684;Rechtssatz
Eine Unzumutbarkeit der Belastung mit Rezeptgebühren wird im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse jedenfalls - dies ergibt sich aus dem Sinnzusammenhang zwischen § 3 Abs 1 lit c und § 4 Richtlinien über die Befreiung von der Rezeptgebühr - zu verneinen sein, wenn die mit der Krankheit erfahrungsgemäß verbundenen Aufwendungen insgesamt S 900,-- nicht überschreiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080049.X02Im RIS seit
12.12.2001