RS Vwgh 1989/6/13 88/08/0291

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die so genannte funktionelle Unzuständigkeit der mit Berufung angerufenen und über die Sache des erstinstanzlichen Bescheides hinausgehenden Berufungsbehörde bewirkt eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des betreffenden Teiles des Berufungsbescheides (Hinweis E 14.1.1971, 1711/70).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080291.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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