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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Dem VwGH ist kein allgemeiner Erfahrungssatz dahin bekannt, dass Arbeitnehmer, die gegen den Arbeitgeber als Zeugen aussagen, vielfach mit Sanktionen (z. B. im Extremfall mit ihrer Kündigung) rechnen müssten. Eine auf derartige Erwägungen gestützte Beweiswürdigung der bel Behörde ist nicht schlüssig.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Beweismittel Zeugenbeweis Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080115.X01Im RIS seit
29.11.2006