RS Vwgh 1989/6/13 88/08/0115

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Dem VwGH ist kein allgemeiner Erfahrungssatz dahin bekannt, dass Arbeitnehmer, die gegen den Arbeitgeber als Zeugen aussagen, vielfach mit Sanktionen (z. B. im Extremfall mit ihrer Kündigung) rechnen müssten. Eine auf derartige Erwägungen gestützte Beweiswürdigung der bel Behörde ist nicht schlüssig.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Beweismittel Zeugenbeweis Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080115.X01

Im RIS seit

29.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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