RS Vwgh 1989/6/13 89/07/0022

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §66 Abs1;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/07/0023

Rechtssatz

Auch der Vorstellungsbehörde steht es frei, im Falle unvollständiger Ermittlungen der Gemeindebehörden entweder diesen die erforderlichen ergänzenden Sacheverhaltsermittlungen aufzutragen oder die fehlenden Feststellungen auf Grund eigener Ermittlungen selbst zu treffen. (Hinweis auf E vom 14.3.1980, 1515/78, VwSlg 10067 A/1980)

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungInhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989070022.X02

Im RIS seit

07.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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