RS Vwgh 1989/6/13 86/07/0044

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Es ist unzulässig, durch einen Feststellungsbescheid rechtskräftige Bescheide "auszulegen".

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986070044.X01

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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