RS Vwgh 1989/6/13 88/08/0125

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Entfall eines erschwerenden Umstandes hat die belangte Behörde auszuführen, weshalb dennoch die verhängten Strafen angemessen erscheinen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8 Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080125.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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