RS Vwgh 1989/6/13 85/07/0005

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §52;

Rechtssatz

Einer Rechtsmittelbehörde kann nicht ganz allgemein vorgeworfen werden, dass sie zur Beurteilung von Fachfragen die ihr beigegebenen Sachverständigen heranzieht, wenn bereits in der Unterinstanz Sachverständige tätig wurden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070005.X02

Im RIS seit

11.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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