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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Zur Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung gem § 19 Abs 3 Slbg ROG bedarf es nicht der Prüfung der Frage, ob ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb besteht. Das Wort "bestehende" in § 19 Abs 2 Slbg ROG ist daher im Beschwerdeverfahren betreffend eine Ausnahmegenehmigung gem § 19 Abs 3 Slbg ROG nicht präjudiziell. Der Begriff der Landwirtschaft erfasst eine Hobby-Bienenzucht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060056.X04Im RIS seit
13.03.2006Zuletzt aktualisiert am
03.06.2010