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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1990/6, S 327;Rechtssatz
Enthält eine Vereinbarung über die Verpachtung von Weingärten alle in § 1103 ABGB angeführten Voraussetzungen, und liegt demnach kein Pachtvertrag, sondern ein Gesellschaftsvertrag vor, so hat die Vergebührung dieser Vereinbarung nicht nach § 33 TP 5 GebG als Bestandvertrag, sondern nach § 33 TP 16 GebG als Gesellschaftsvertrag zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150072.X02Im RIS seit
19.06.1989