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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1380;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1990/3, S 149; ÖStZB 1990, 227;Rechtssatz
Da gem § 55a Abs 2 EheG genauso wie die Regelung unterhaltsrechtlicher Beziehungen zueinander auch die Regelung der Unterhaltspflicht der scheidungswilligen Eheleute betreffend die gemeinsamen Kinder essentieller Inhalt einer einvernehmlichen Scheidung zu sein hat, ist auch eine solche Vereinbarung als eingebundenen in einen Vergleich zu werten, der insgesamt zweifelhafte Rechte zwischen den Parteien bereinigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150167.X03Im RIS seit
19.06.1989