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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §26;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 225;Rechtssatz
Leistet der Übergeber eines Unternehmens nach dem Übergabestichtag Zahlungen auf ein Geschäftskonto des Unternehmens, so sind diese bei Ermittlung des gemeinen Wertes des Unternehmens zum Stichtag nicht zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150111.X04Im RIS seit
19.06.1989