RS Vwgh 1989/6/19 87/15/0111

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Veröffentlicht am 19.06.1989
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Norm

GebG 1957 §26;
GebG 1957 §33 TP17;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 225;

Rechtssatz

Leistet der Übergeber eines Unternehmens nach dem Übergabestichtag Zahlungen auf ein Geschäftskonto des Unternehmens, so sind diese bei Ermittlung des gemeinen Wertes des Unternehmens zum Stichtag nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987150111.X04

Im RIS seit

19.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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