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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuskunftspflichtG 1987 §3;Beachte
Besprechung in:JBl 2003, S 354-367;Rechtssatz
Ist zufolge Devolution die Zuständigkeit auf die Oberbehörde übergegangen, dann bedarf es keiner gesonderten bescheidmäßigen Feststellung der Zuständigkeit der Oberbehörde, sondern hat diese vielmehr die Pflicht zur Entscheidung in der konkreten Verwaltungssache selbst.
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010191.X01Im RIS seit
29.06.2004Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018