RS Vwgh 1989/6/21 89/01/0191

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Veröffentlicht am 21.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Auskunftspflicht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §3;
AuskunftspflichtG 1987 §4;
AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Beachte

Besprechung in:JBl 2003, S 354-367;

Rechtssatz

Ist zufolge Devolution die Zuständigkeit auf die Oberbehörde übergegangen, dann bedarf es keiner gesonderten bescheidmäßigen Feststellung der Zuständigkeit der Oberbehörde, sondern hat diese vielmehr die Pflicht zur Entscheidung in der konkreten Verwaltungssache selbst.

Schlagworte

Anrufung der obersten BehördeVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010191.X01

Im RIS seit

29.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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