RS Vwgh 1989/6/21 89/01/0176

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Veröffentlicht am 21.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Eine seit längerer Zeit bestehende Konzentrationsunfähigkeit eines ASt, die zur nicht vollständigen Erfüllung eines Verbesserungsauftrages geführt hat, ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 46 VwGG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010176.X01

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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