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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Eine seit längerer Zeit bestehende Konzentrationsunfähigkeit eines ASt, die zur nicht vollständigen Erfüllung eines Verbesserungsauftrages geführt hat, ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 46 VwGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010176.X01Im RIS seit
07.12.2006