RS Vwgh 1989/6/21 89/03/0111

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Veröffentlicht am 21.06.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/02 Post

Norm

PostG Anl1 §21 Abs8 Z1;
PostG Anl1 §21 Abs8 Z2;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Ein Aufforderungsbescheid gemäß § 21 Abs 8 Z 2 der Anlage 1 zum PostG und der meritorische Abspruch über einen dieser Aufforderung entsprechend gestellten neuen Antrag auf Zulassung zum Postzeitungsversand stehen in untrennbarem Zusammenhang. Die Aufhebung des Aufforderungsbescheides durch den VwGH bewirkt daher, dass auch der (angefochtene) Bescheid, mit dem das auf Grund der Aufforderung ergangene Ansuchen um Zulassung zum Postzeitungsversand meritorisch erledigt wurde, aufzuheben ist, weil ihm solcherart seine rechtliche Grundlage entzogen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030111.X01

Im RIS seit

15.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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