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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 96/01/0258 B VS 29. April 1997 VwSlg 14670 A/1997 RS 1; (RIS: abwh)Rechtssatz
Das Recht auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat keinen selbstständigen Charakter, sondern leitet sich nur durch Abspaltung aus dem Wahlrecht her; daraus folgt, dass die gesetzwidrige Verweigerung der Eintragung eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eine Verweigerung des verfassungsmäßig gewährleisteten Wahlrechtes darstellt (hier: Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Anfechtung von Wahlen B-VG Art141 Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010177.X01Im RIS seit
07.11.2006