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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §39 Abs1;Rechtssatz
Die Beschlagnahme nach § 39 VStG ist bereits dann zulässig, wenn auch nur der Verdacht einer mit Verfall bedrohten Verwaltungsübertretung besteht. Die Verwaltungsübertretung muss nicht erwiesen sein, da in einem solchen Falle bereits der Verfall ausgesprochen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030172.X01Im RIS seit
25.01.2007Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015