RS Vwgh 1989/6/21 89/03/0172

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Veröffentlicht am 21.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschlagnahme nach § 39 VStG ist bereits dann zulässig, wenn auch nur der Verdacht einer mit Verfall bedrohten Verwaltungsübertretung besteht. Die Verwaltungsübertretung muss nicht erwiesen sein, da in einem solchen Falle bereits der Verfall ausgesprochen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030172.X01

Im RIS seit

25.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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