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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0463/79 E 13. September 1979 VwSlg 9923 A/1979 RS 2Stammrechtssatz
Die Behörde ist nicht gehalten, vor Erlassung eines Bescheides gem § 39 VStG 1950 der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme der beabsichtigten Beschlagnahme zu geben, da die beabsichtigte Beschlagnahme als eine offenkundig notwendige Sicherungsmaßnahme im Falle vorangegangener Einräumung des Parteigehörs naturgemäß zum Scheitern verurteilt ist.
Schlagworte
VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030172.X05Im RIS seit
25.01.2007Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015