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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73;Rechtssatz
Ein Übergang der Entscheidungspflicht im Devolutionsweg ist in Verwaltungsstrafsachen (hier Verfall) im Gesetz nicht vorgesehen, daher Unzuständigkeit der im Wege eines Antrages gemäß § 73 AVG angerufenen Oberbehörde.
Schlagworte
DevolutionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010018.X02Im RIS seit
24.10.2006Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013