RS Vwgh 1989/6/21 89/01/0018

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Veröffentlicht am 21.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73;
VStG §24;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ein Übergang der Entscheidungspflicht im Devolutionsweg ist in Verwaltungsstrafsachen (hier Verfall) im Gesetz nicht vorgesehen, daher Unzuständigkeit der im Wege eines Antrages gemäß § 73 AVG angerufenen Oberbehörde.

Schlagworte

Devolution

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010018.X02

Im RIS seit

24.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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