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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §39 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1139/70 E 21. April 1971 RS 1Stammrechtssatz
Die Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030172.X03Im RIS seit
25.01.2007Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015