RS Vwgh 1989/6/21 89/03/0172

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Veröffentlicht am 21.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1139/70 E 21. April 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030172.X03

Im RIS seit

25.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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