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L65504 Fischerei OberösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Einem (noch) nicht existenten Rechtsträger (hier: Übertragung des Fischereirechtes an einen Verein, der erst errichtet werden soll) kann weder ein Recht zustehen noch durch ein Übereinkommen übertragen werden.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030043.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018