RS Vwgh 1989/6/26 89/12/0101

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §13 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1990/10, S 574;

Rechtssatz

Betrifft eine vom VwGH geäußerte Rechtsansicht nicht die tragende Begründung seiner Entscheidung, liegt in dieser Rechtsansicht kein Abgehen der bisherigen Rechtsprechung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120101.X02

Im RIS seit

27.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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