RS Vwgh 1989/6/26 89/12/0106

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0186 E 7. Mai 1985 VwSlg 11762 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Neubemessung des Fahrtkostenzuschusses nach § 20 b Abs 8 GehG 1956 setzt eine Änderung von Tatsachen voraus, die für das Entstehen oder den Wegfall des Anspruches auf Fahrtkostenzuschuss oder für die Änderung seiner Höhe von Bedeutung sind. (Hinweis auf E vom 14.9.1981, 81/12/0066, VwSlg 10533 A/1966)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120106.X02

Im RIS seit

27.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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