RS Vwgh 1989/6/26 89/12/0106

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Soweit der Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss von der Entfernung zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Wohnung abhängig ist, entsteht dieser Anspruch dann, wenn die Wegstrecke (zwischen Dienststelle und nächstgelegener Wohnung mehr als 2 km beträgt; der Beamte ist von diesem Anspruch dann ausgeschlossen, wenn er aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km außerhalb des Dienstortes wohnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120106.X01

Im RIS seit

27.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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