RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0172

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

StGB §33 Z2;
UOG 1975 §109 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

War im Zeitpunkt der Begehung der im Beschwerdefall zur Last gelegten Tat die Bestrafung wegen einer gleichartigen Verwaltungsübertretung bereits in Rechtskraft erwachsen (vgl dazu Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 4te Auflage, Rz 780, S 290 und die dort zitierte Judikatur), konnte die belangte Behörde vom Vorliegen des Erschwerungsgrundes des § 33 Z 2 StGB ausgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120172.X09

Im RIS seit

26.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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