RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1989
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
72/01 Hochschulorganisation

Norm

B-VG Art7 Abs1;
UOG 1975 §35 Abs2;

Rechtssatz

Es überschreitet nicht den Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers, wenn die Verleihung der Lehrbefugnis nach § 35 Abs 2 UOG (und das damit verbundene Recht auf Titelführung) von der vorgängigen Prüfung der Verleihungsvoraussetzungen in einem Verwaltungsverfahren abhängig gemacht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120172.X03

Im RIS seit

26.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten