32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm
EStG 1972 §2 Abs2; PG 1965 §40a;
Rechtssatz
Das Fehlen einer ausdrücklichen Anordnung über den Ausgleich der Einkünfte, wie er im § 2 EStG angeordnet ist, bedeutet nicht, daß der Ausgleich verschiedener Einkunftsarten nach § 40a PG ausgeschlossen wäre.