RS Vwgh 1989/6/26 88/12/0172

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §38;
UOG 1975 §109;
UOG 1975 §25 Abs7;
UOG 1975 §35 Abs2;

Rechtssatz

Die Aufgabe der Strafbehörden bei Prüfung der Frage, ob die unbefugte Führung des Titels "Universitätsdozent" gegeben ist, beschränkt sich darauf, ob ein Verleihungsakt nach § 35 Abs 2 bzw. ein Fall des § 25 Abs 7 letzter Satz UOG vorliegt. Sie haben nicht die didaktische und wissenschaftliche Befähigung iSd § 36, § 37 UOG selbstständig als Vorfrage nach § 38 zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120172.X05

Im RIS seit

26.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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