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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Aufgabe der Strafbehörden bei Prüfung der Frage, ob die unbefugte Führung des Titels "Universitätsdozent" gegeben ist, beschränkt sich darauf, ob ein Verleihungsakt nach § 35 Abs 2 bzw. ein Fall des § 25 Abs 7 letzter Satz UOG vorliegt. Sie haben nicht die didaktische und wissenschaftliche Befähigung iSd § 36, § 37 UOG selbstständig als Vorfrage nach § 38 zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120172.X05Im RIS seit
26.06.1989