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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn mit einem Bescheid gem dessen Spruch (iVm der Präambel) über eine Berufung des (nicht eigenberechtigten) Schülers, betreffend Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe, entschieden wird, ist er allein Bescheidbetroffener. Selbst wenn die Benützungsentscheidung dem Vater des Schülers, und zwar ohne Bezugnahme auf dessen Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des Schülers zugestellt worden ist, wäre die Möglichkeit eines rechtlich relevanten Betroffenseins des Vaters auch im Falle der Zustellung des Berufungsbescheides allein an ihn, zu verneinen und eine von ihm erhobene Beschwerde zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100208.X01Im RIS seit
07.02.2007