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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §292 Abs5;Rechtssatz
Aus dem Hinweis im § 5 Abs 3 ASVG auf die Ermittlung anderer Einkünfte nach § 292 Abs 5 ASVG, die erkennbar dem § 2 Abs 2 EStG nachgebildet ist, ergibt sich die Möglichkeit, einen Ausgleich mit Verlusten ebenso wie in der zuletzt angeführten Gesetzesstelle innerhalb eines Kalenderjahres vorzunehmen (Hinweis OGH 15.12.1987, 10 Ob S 62/87, SSV-NF 1/66).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120226.X02Im RIS seit
12.06.2001