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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §47;Rechtssatz
Bei der vom Bf - er steht als Bezirksinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist bei einem Gendarmerieposten diensteingeteilt - angestrebten Nebenbeschäftigung als Verkehrslotse (Begleitung von Sondertransporten oder Schwertransporten gemäß § 101 Abs 5 KFG) besteht eine offensichtliche besondere Nahebeziehung zwischen den Dienstpflichten des Bf und der Nebenbeschäftigung, die zwangsläufig und wiederholend Überschneidungen des dienstlichen und des Nebenbeschäftigungsbereiches und damit die konkrete Gefahr des Entstehens des Eindruckes der Befangenheit in der Bevölkerung mit sich bringen würde. Die Vermutung der Befangenheit kann daher im vorliegenden Fall nicht als eine bloß abstrakt - denkmögliche gesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989120066.X02Im RIS seit
27.08.2007