RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;

Rechtssatz

Schwankungen des Zinsenniveaus auf dem Kapitalmarkt sind bei Kreditunternehmungen ein Ausfluß des allgemeinen Geschäftsrisikos und rechtfertigen keine Rückstellung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140126.X09

Im RIS seit

27.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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