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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 67;Rechtssatz
Da der AbgPfl keinen verpachteten gastgewerblichen Betrieb namhaft machen konnte, der mit seinem unmittelbar vergleichbar wäre, durften aus mittelbar vergleichbaren Betrieben Anhaltspunkte für die Angemessenheit des vereinbarten Pachtzinses gewonnen werden.
Schlagworte
AnimierlokalEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140131.X05Im RIS seit
27.06.1989Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012