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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z3;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;Rechtssatz
Rückstellungen weisen bereits entstandenen Aufwand aus. Es muß ein wirtschaftlich die Vergangenheit (das abgelaufene Wirtschaftsjahr) betreffender Aufwand bestimmter Art ernsthaft drohen. Der Aufwand aus einer teureren Refinanzierung künftiger Darlehensforderungen droht aber erst für das künftige Jahr der Refinanzierung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140126.X10Im RIS seit
27.06.1989Zuletzt aktualisiert am
11.09.2015