RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 38;

Rechtssatz

Rückstellungen weisen bereits entstandenen Aufwand aus. Es muß ein wirtschaftlich die Vergangenheit (das abgelaufene Wirtschaftsjahr) betreffender Aufwand bestimmter Art ernsthaft drohen. Der Aufwand aus einer teureren Refinanzierung künftiger Darlehensforderungen droht aber erst für das künftige Jahr der Refinanzierung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140126.X10

Im RIS seit

27.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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