RS Vwgh 1989/6/27 86/14/0070

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §20;
EStG 1972 §4 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/6;

Rechtssatz

Die belBeh ist nicht rechtswidrig vorgegangen, wenn sie einer Bilanzänderung, durch die ein Fehler bei der Bilanzerstellung korrigiert hätte werden sollen, die Zustimmung verweigert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140070.X03

Im RIS seit

27.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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