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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 67;Rechtssatz
Es ist unter Fremden keineswegs üblich, daß der Pächter Pachtzahlungen auf sich nimmt, von denen von vornherein ungewiß ist, ob er sie aus dem Pachtbetrieb erwirtschaften kann. Es wird vielmehr unter Fremden der Pachtzins üblicherweise entweder nach den bisher vom Verpächter erwirtschafteten
Umsätzen oder Erträgen oder nach den nach der Verpachtung voraussichtlich zu erwirtschaftenden Umsätzen oder Erträgen bemessen, wobei meist der Umsatz Orientierungshilfe für den zu erwirtschaftenden Ertrag ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140131.X03Im RIS seit
27.06.1989Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012