RS Vwgh 1989/6/27 88/14/0131

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 67;

Rechtssatz

Es ist unter Fremden keineswegs üblich, daß der Pächter Pachtzahlungen auf sich nimmt, von denen von vornherein ungewiß ist, ob er sie aus dem Pachtbetrieb erwirtschaften kann. Es wird vielmehr unter Fremden der Pachtzins üblicherweise entweder nach den bisher vom Verpächter erwirtschafteten

Umsätzen oder Erträgen oder nach den nach der Verpachtung voraussichtlich zu erwirtschaftenden Umsätzen oder Erträgen bemessen, wobei meist der Umsatz Orientierungshilfe für den zu erwirtschaftenden Ertrag ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140131.X03

Im RIS seit

27.06.1989

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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