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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Bei Leiharbeitsverhältnissen kommt die Dienstgebereigenschaft dann nicht dem "Vermittler" zu, wenn der Abschluss des jeweiligen Arbeitsvertrages zwischen den Leiharbeitskräften und demjenigen, für den die Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit erfolgt, zu Stande kam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984080161.X01Im RIS seit
21.06.2005Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010