RS Vwgh 1989/6/27 84/08/0161

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Bei Leiharbeitsverhältnissen kommt die Dienstgebereigenschaft dann nicht dem "Vermittler" zu, wenn der Abschluss des jeweiligen Arbeitsvertrages zwischen den Leiharbeitskräften und demjenigen, für den die Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit erfolgt, zu Stande kam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984080161.X01

Im RIS seit

21.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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